Häufige Fragen

 

Versicherungsvergleich
Private Krankenversicherung

Welche Voraussetzungen gelten für die private Krankenversicherung (PKV)?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie grundsätzlich berechtigt sich in der PKV zu versichern.

Für Arbeiter und Angestellte besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, sofern das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Seit dem 01. Januar 2015 beträgt diese 54.900,- € (4.575,- € monatlich). Die Grenze wird ab dem 01. Januar 2016 auf 56.250,- € (4.687,50 € monatlich) erhöht.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 nicht der Versicherungspflicht unterlagen, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 49.500,- € (4.125,- € monatlich), welche ab 2016 bei 50.850,- € (4.237,50 € monatlich) liegt.

Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Veterinäre
Für diese Berufsgruppen bieten die meisten privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife an.

Beihilfeberechtigte (Beamte, Lehrer, Abgeordnete)
Für Beamte sind in der Regel gesonderte Tarife bei den privaten Krankenversicherungen verfügbar.

Studenten, Ärzte im Praktikum
Da Studenten ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr über die Eltern versichert sind, bietet sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung an. Hier sind die Beiträge zumeist niedrieger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Vorteile bietet die private gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Modularität der Tarife in der privaten Krankenversicherung ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der abgesicherten Leistungen.
Da als privat versicherter Patient direkt der Arzt Ihr Vertragspartner ist, besteht ein wesentlich größerer Spielraum bei der Entscheidung über Behandlungsmethoden und Therapieansätze sowie Medikation etc.

Wie werden Leistungen von Ärzten und Medikamente abgerechnet?

Der behandelnde Arzt stellt Ihnen als privat versichertem Patienten eine Rechnung für die erbrachten Leistungen aus. Diese leiten Sie, ohne in Vorkasse gehen zu müssen, an Ihre PKV weiter. Sobald diese die Rechnung erstattet (i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen), überweisen Sie das Geld an Ihren Arzt.

Medikamente bezahlen Sie zunächst in Ihrer Apotheke. Die entsprechende Rechnung reichen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Ist ein Wechsel bzw. eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich?

Für über 55-jährige, die in den letzten fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.

Ansonsten kann unter folgenden Voraussetzungen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden:

  • wenn als Arbeitnehmer durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder durch Arbeitslosigkeit (ALG I) Versicherungspflicht eintritt
  • wenn als Selbstständiger in den letzten 12 Monaten vor Aufnahme der Selbsständigkeit oder in den letzten fünf Jahren für insgesamt 24 Monate eine Mitgliedschaft bei einer gestzlichen Krankenversicherung bestanden hat
 
 

check360

Kundenhotline

01511 555 0151

Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!