Tarifoptimierung
Welche Kosten entstehen für mich?
Unsere Dienstleistungen sind für unsere Kunden kostenlos!
Wann ist eine Überprüfung des aktuellen Tarifs dringend angeraten?
- Sie sind von einer Beitragsanpassung (Erhöhung) betroffen
- Sie sind bereits seit vielen Jahren bei Ihrem PKV-Anbieter versichert
- Sie haben den Eindruck, dass Ihr Beitrag zu hoch ist
- Sie sind in einem Tarif versichert, der nicht mehr aktiv beworben oder gar nicht mehr angeboten wird
- Sie stehen als Selbstständiger vor Ihrer Geschäftsübergabe
- Sie sind über 50 Jahre alt
- Sie sind in Altersteilzeit beschäftigt
- Sie zahlen einen PKV-Beitrag, der im Missverhältnis zu Ihrer Rente steht
- Sie müssen aufgrund von Arbeitslosigkeit Ihren Beitrag senken
Versicherungsvergleich
Private Krankenversicherung
Welche Voraussetzungen gelten für die private Krankenversicherung (PKV)?
Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie grundsätzlich berechtigt sich in der PKV zu versichern.
Für Arbeiter und Angestellte besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, sofern das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Seit dem 01. Januar 2015 beträgt diese 54.900,- € (4.575,- € monatlich). Die Grenze wird ab dem 01. Januar 2016 auf 56.250,- € (4.687,50 € monatlich) erhöht.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 nicht der Versicherungspflicht unterlagen, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 49.500,- € (4.125,- € monatlich), welche ab 2016 bei 50.850,- € (4.237,50 € monatlich) liegt.
Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Veterinäre
Für diese Berufsgruppen bieten die meisten privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife an.
Beihilfeberechtigte (Beamte, Lehrer, Abgeordnete)
Für Beamte sind in der Regel gesonderte Tarife bei den privaten Krankenversicherungen verfügbar.
Studenten, Ärzte im Praktikum
Da Studenten ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr über die Eltern versichert sind, bietet sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung an. Hier sind die Beiträge zumeist niedrieger als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Welche Vorteile bietet die private gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Modularität der Tarife in der privaten Krankenversicherung ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der abgesicherten Leistungen.
Da als privat versicherter Patient direkt der Arzt Ihr Vertragspartner ist, besteht ein wesentlich größerer Spielraum bei der Entscheidung über Behandlungsmethoden und Therapieansätze sowie Medikation etc.
Wie werden Leistungen von Ärzten und Medikamente abgerechnet?
Der behandelnde Arzt stellt Ihnen als privat versichertem Patienten eine Rechnung für die erbrachten Leistungen aus. Diese leiten Sie, ohne in Vorkasse gehen zu müssen, an Ihre PKV weiter. Sobald diese die Rechnung erstattet (i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen), überweisen Sie das Geld an Ihren Arzt.
Medikamente bezahlen Sie zunächst in Ihrer Apotheke. Die entsprechende Rechnung reichen Sie dann zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Ist ein Wechsel bzw. eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich?
Für über 55-jährige, die in den letzten fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.
Ansonsten kann unter folgenden Voraussetzungen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden:
- wenn als Arbeitnehmer durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder durch Arbeitslosigkeit (ALG I) Versicherungspflicht eintritt
- wenn als Selbstständiger in den letzten 12 Monaten vor Aufnahme der Selbsständigkeit oder in den letzten fünf Jahren für insgesamt 24 Monate eine Mitgliedschaft bei einer gestzlichen Krankenversicherung bestanden hat
Beiträge im Alter
Muss ich im Rentenalter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe allein bezahlen?
Im Rentenalter tritt die gesetzliche Rentenversicherung an die Stelle des Arbeitgebers und zahlt Ihnen einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf Ihre gesetzliche Altersrente.
Muss ich im Alter mit steigenden Beiträgen zur privaten Krankenversicherung rechnen?
Der immer weiter voranschreitende medizinische Fortschritt ermöglicht eine sich stetig verbessernde medizinische Versorgung. Infolge dessen werden auch die Beträge zur privaten Krankenversicherung entsprechend steigen. Je nach Tarif können Sie dem durch die Bildung von Rücklagen entgegenwirken.
Zu beachten ist bei dieser Thematik, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls steigen werden, wobei dort zusätzlich auch noch mit Leistungskürzungen zu rechnen ist.
Was versteht man in der privaten Krankenversicherung unter Altersrückstellungen?
Bei der privaten Krankenversicherung werden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits Rückstellungen für das Alter einkalkuliert, um für die Zukunft einen möglichst stabilen Beitrag zu gewährleisten. Ein Teil des Beitrags wird also als Altersrückstellungen angespart, damit Ihre Beitragsbelastung auch im Alter so gering wie möglich bleiben kann.
Die Bildung der Altersrückstellungen erfolgt ab dem 21. Lebensjahr.
Werden bei der Beitragsberechnung fürs Rentenalter, künftige Beitragsanpassungen berücksichtigt?
Bei der Erstberechnung nicht; da tun wir so als wären Sie heute schon Rentner. Somit haben wir im Idealfall mit geringem Aufwand die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsschutz beitragsfrei darzustellen. Im zweiten Schritt schauen wir uns an, welche durchschnittliche Erhöhung Ihr Tarif in der Vergangenheit hatte. Diesen Wert nehmen wir als Grundlage und rechnen aus, welchen Mehrbeitrag Sie durch die künftigen Beitragsanpassungen haben werden – Vergangenheitswerte sind jedoch keine Garantie für die Zukunft. Daher können Sie sich entscheiden, ob Sie diesen Mehrbeitrag sofort oder jede Erhöhung separat absichern möchten.